Beitragsordnung

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Auf der Mitgliederversammlung des „Garnisonsverein Quedlinburg e.V.“
am 09.10. 2009 wurden folgende Vereinsbeiträge beschlossen:

 

Die Mitgliedsbeiträge von aktiven und passiven Mitgliedern des Vereins, gemäß § 3 der Vereinssatzung, sind bis zum 31. Januar des laufenden Jahres auf das Konto des Vereins zu überweisen oder bar beim Schatzmeister (gegen Quittung) zu bezahlen. Anträge auf Ratenzahlung des Beitrages können jederzeit beim Vorstand mündlich oder schriftlich eingereicht werden. Wird eine Person im laufenden Jahr Mitglied des Vereins, wird der Beitrag anteilig fällig (1/12 X der verbleibenden Monate bis Jahresende). In begründeten Fällen kann der Vorstand, abweichend von der Beitragsordnung, Ausnahmen oder Änderungen zulassen.

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  Jahresbeitrag Erwachsene 72,00 €
     
  Jahresbeitrag Kinder, Jugendliche, 36,00 €
  (Schüler, Studenten, Auszubildende)  

 

Ehrenmitgliedern des Garnisonsverein Quedlinburg e.V. ist es freigestellt einen Mitgliedsbeitrag,

auch abweichend der Beitragsordnung, zu bezahlen.


Die Beitragsordnung tritt am 01.01.2010 in Kraft

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  Norman Netz René Meng
  1. Vorsitzender Schatzmeister
     

 

Vereins- und Spendenkonto:
Inhaber: Garnisonsverein Quedlinburg e.V. ,
Institut: Harzsparkasse, BLZ: 81052000, Konto: 321055004